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   BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85   

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https://dejure.org/1987,6314
BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85 (https://dejure.org/1987,6314)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1987 - 5 AZR 38/85 (https://dejure.org/1987,6314)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 38/85 (https://dejure.org/1987,6314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Möglichkeiten einer Ergänzung des Manteltarifvertrages - Auslegung der tarifvertraglichen Begriffe "Krankengeld" und "Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung" - Berechnungsgrundlage des Krankengeldzuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85
    Jede dieser Möglichkeiten erfordert eine ergänzende rechtspolitische Entscheidung, die von den Tarifvertragsparteien zu treffen ist (vgl. dazu auch BAGE 41, 161 [BAG 09.12.1982 - 2 AZR 620/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand).
  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85
    Vielmehr soll damit unterschieden werden zwischen Geldleistungen einerseits sowie Sach- und Dienstleistungen andererseits als den Leistungsformen im Krankenversicherungsrecht (vgl. die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des Senats vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 -, zu I 1 und 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85
    Ein Tätigwerden der Gerichte bedeutete, daß sie verfassungswidrig in die Tarifautonomie eingriffen (vgl. BAGE 36, 218, 225, 226 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85
    Anders als bei bewußten Tariflücken kommt in derartigen Fällen eine Lückenausfüllung durch Urteil grundsätzlich in Betracht (vgl. statt vieler BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85
    Sie müssen daher auch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne verstanden und ausgelegt werden (vgl. dazu BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 54/85

    Krankengeld - Ausfallzeit

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 38/85
    (Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beitragsabzugs vgl. BSG Urteil vom 19. Juni 1986 - 12 RK 54/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen.) Bei dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die Vorschriften über das Krankengeld selbst (§ 182 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 RVO) unverändert gelassen.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 798/94

    Berechnung des tariflichen Krankengeldzuschusses

    In seinen Urteilenvom 10. Dezember 1986 (- 5 AZR 517/95 - BAGE 54, 30 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II; - 5 AZR 307/85 -, n.v.), vom 14. Januar 1987 (- 5 AZR 38/85, 338/85, 346/85, 525/85 -, alle n.v.) undvom 6. Mai 1987 (- 5 AZR 317/85 -, n.v.) hat der Senat zu Tarifverträgen aus der Zeit vor Einführung der Beitragspflicht des Krankengeldes zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (1. Januar 1984) ausgeführt, die Tarifvertragsparteien hätten zwar mit geringfügigen Änderungen in der Höhe des Krankengeldes gerechnet, nicht aber mit grundlegenden Änderungen wie der Belastung des Krankengeldes mit Arbeitnehmeranteilen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 32/95

    Tariflicher Krankengeldzuschusses: Berechnung

    In seinen Urteilen vom 10. Dezember 1986 (5 AZR 517/95 - BAGE 54, 30 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II; - 5 AZR 307/85 - n.v.), vom 14. Januar 1987 (5 AZR 38/85, 338/85, 346/85, 525/85 -;, alle n.v.) und vom 6. Mai 1987 (5 AZR 317/85 - n.v.) hat der Senat zu Tarifverträgen aus der Zeit vor Einführung der Beitragspflicht des Krankengeldes zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (1. Januar 1984) ausgeführt: Da es sich beim Krankengeld um einen sozialversicherungsrechtlichen Begriff handele und der tarifliche Krankengeldzuschuß das Krankengeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen solle, sei auch der in diesem Tarifvertrag verwendete Begriff des Krankengeldes im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu verstehen (Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).

    In anderen Urteilen ging es um Tarifverträge, nach denen als Krankengeldzuschuß der Unterschiedsbetrag zwischen Nettoarbeitsentgelt und Krankengeld (Urteil vom 6. Mai 1987 - 5 AZR 182/86 - n.v.) bzw. den (Bar)Leistungen der Krankenkasse (Urteil vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 307/85 -;, Urteile vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 38/85 -;, - 5 AZR 346/85 - alle n.v.) zu zahlen war.

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